Selbständiger Buchhalter/Bilanzbuchhalter
Immer mehr Buchhalter machen sich selbständig!
Bis vor einigen Jahren gab es nur verhältnismäßig wenige selbständige Buchhalter.
Dies hat sich jedoch sehr deutlich geändert. Zunehmend mehr Buchhalter sind nicht mehr im Rahmen von Angestelltenverhältnissen beschäftigt, sondern üben ihren Beruf stattdessen selbständig aus. Diese Entwicklung ist auf Anforderungen der Unternehmen zurückzuführen, die sich in den vergangenen Jahren stark verändert haben.
Es sind vor allem kleine Unternehmen, die sich bewusst gegen die feste Anstellung von Buchhaltern entscheiden, da sie auf diese Weise viel Geld sparen können. Mittlerweile springen auch immer mehr große Unternehmen auf diesen Trend auf, und lagern entsprechende Aufgaben aus.
Unterschiede im Hinblick auf die Aufgaben, denen selbständige buchhalter und fest angestellte Buchhalter nachgehen, gibt es hingegen kaum. Letztendlich übernehmen die selbständigen Buchhalter dieselben Aufgaben wie ihre fest angestellten Kollegen.
Einen Unterschied gibt es höchstens dahingehend, dass andere gesetzliche Rahmenbedingungen gelten. So sind die selbständigen Buchhaltungsexperten zum Beispiel nicht dazu berechtigt, die Buchführung eines Unternehmens einzurichten – dies ist lediglich fest angestellten Bilanzbuchhaltern und Steuernberatern gestattet.
Allerdings gibt es auch selbständige Buchhalter, die sich mit Steuerberatern zusammenschließen. Somit befinden sich Steuerberater und Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter in der Lage, ihrem Kunden bzw. Mandanten einen umfassenden Service anzubieten. Dieser reicht oftmals über die klassischen Buchhaltungsaufgaben und die Steuerberatung hinaus.
So ist zum Beispiel der Trend festzustellen, dass ein immer größer werdender Teil der selbständigen Buchhalter dazu übergeht, auch als Berater aufzutreten. Insbesondere das Angebot an Dienstleistungen aus dem Controlling-Bereich verzeichnet ein enormes Wachstum.